Plattformvereinbarung
B2B-Vereinbarung für Veranstalter (inkl. Auftragsverarbeitung)
Plattformvereinbarung
Diese Vereinbarung regelt die Nutzung der Cita-Plattform für Veranstalter.
1. Geltungsbereich
Diese Plattformvereinbarung gilt für alle Organizer, die die Cita-Plattform nutzen.
2. Auftragsverarbeitung (AVV)
Im Rahmen dieser Vereinbarung wird auch der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
Hinweis: Dies ist ein Platzhalter-Dokument. Bitte ersetzen Sie diesen Inhalt durch Ihre tatsächlichen rechtlichen Bedingungen.
Stand / Version: 2026-07