Veranstalter-AGBs – VERTEX ZÜRICH - Urban Electronic Night
Für diese Veranstaltung geltende Bedingungen des Veranstalters
VERANSTALTERVEREINBARUNG
zwischen
Skyline Summit Zürich
nachfolgend Veranstalter genannt
und
Vertragspartner Veranstaltungsort
nachfolgend Vertragspartner genannt
1. Gegenstand der Vereinbarung
Der Veranstalter führt eine elektronische Musikveranstaltung unter dem Titel
VERTEX ZÜRICH
durch.
Diese Vereinbarung regelt die Nutzung des Veranstaltungsortes sowie die Zusammenarbeit zwischen Veranstalter und Vertragspartner im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung.
2. Veranstaltung
Art der Veranstaltung
Elektronische Musikveranstaltung
Datum
Samstag, 17. Oktober 2026
Uhrzeit
Einlass ab 19:00 Uhr
Veranstaltungsende spätestens um 03:00 Uhr
Veranstaltungsort
Skyline Deck Zürich
Hardstrasse 321
8005 Zürich
Schweiz
3. Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter ist verantwortlich für
Planung und Organisation der Veranstaltung
Künstlerbooking und Programmgestaltung
Ticketing und Einlasskontrolle
Bereitstellung von Sicherheits- und Awareness-Personal
Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Vorgaben
Ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung
4. Pflichten des Vertragspartners
Der Vertragspartner stellt
den Veranstaltungsort zur vereinbarten Nutzung bereit
Zugang zum Gelände zu den vereinbarten Zeiten
die vereinbarte Infrastruktur
eine sichere Nutzung der vorhandenen Anlagen
5. Haftung
Der Veranstalter haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Der Vertragspartner haftet für Mängel am Veranstaltungsort, die nicht durch den Veranstalter verursacht wurden.
6. Genehmigungen
Die erforderlichen behördlichen Genehmigungen werden durch den Veranstalter eingeholt, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
7. Absage oder Abbruch
Bei höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung kann die Veranstaltung abgesagt oder abgebrochen werden.
In diesem Fall bestehen keine gegenseitigen Schadensersatzansprüche.
8. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.
Ort und Datum
Unterschrift Veranstalter
Unterschrift Vertragspartner